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die umfassende landes-verteidigung (ulv)

THEMEN


Die gesamtstaatliche SIcherheit Österreichs im Rahmen der Umfassenden Landes-verteidigung (ULV)

Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes
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Was ist die umfassende Landesverteidigung?

​​​​​​Die Umfassende Landesverteidigung ist seit 1975 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist die Summe aller militärischen und vor allem zivilen Vorsorgemaßnahmen, um die komplexen Herausforderungen für Österreichs Sicherheit gemeinsam als Gesellschaft bewältigen zu können. Sie umfasst die Geistige, Zivile, Wirtschaftliche und Militärische Landesverteidigung. Gemeinsam und vorausschauend erreichen wir somit mehr für unsere Sicherheit und Resilienz.
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Österreichs Ziele für mehr Sicherheit

Als eine staatliche Kernaufgabe ist die Umfassende Landesverteidigung in der europäischen Dimension der Außen- und Sicherheits- bzw. Verteidigungspolitik eingebettet. Somit trägt Österreich zu folgenden Punkten bei:

• Österreichische Bevölkerung im Sinne eines umfassenden Sicherheitsverständnisses schützen.
• Beitrag zur Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität in der EU nach innen und außen.
• Leistung von Beiträgen zu Frieden und Sicherheit.
• Souveränität, territoriale Integrität und Handlungsfreiheit gewährleisten.


​​​​​​​Die rechtliche Grundlage der Umfassenden Landesverteidigung bildet der Artikel 9a. B-VG (1975)

 „(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.
​​​​​​​(2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.
(3) Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als 
Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.
(4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hiervon befreit wird, hat die Pflicht, einen 
Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten.“





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Für die Umfassende Landesverteidigung sind drei Anlassfälle definiert:

Krisenfall: Bei internationalen Spannungen und drohender Konfliktgefahr in mittelbarer oder unmittelbarer Nachbarschaft zu Österreich liegt der Fokus auf Maßnahmen der Wirtschaftlichen Landesverteidigung.
Neutralitätsfall: Bei einer kriegerischen Auseinandersetzung in der Nachbarschaft stehen Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung und staatlicher Einrichtungen im Mittelpunkt. Zusätzlich zur Zivilen Landesverteidigung wird das Bundesheer mobilisiert.
Verteidigungsfall: Bei einem Angriff auf Österreich liegt der Fokus klar auf der Militärischen Landesverteidigung mit dem Österreichischen Bundesheer.

Die Geistige Landesverteidigung schafft für alle drei Fälle bereits in Friedenszeiten die nötigen ideellen Voraussetzungen. Der Wandel der Zeit und die vielfältigen neuen Herausforderungen bedürfen einer dynamischen Wahrnehmung der Aufgaben.
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​​​​​Zum Download:
ULV-Folder (PDF)