Die Leitung der Gruppe Direktion Recht koordiniert die Rechtsberatung im Ressort und fungiert als Rechtsberater der Frau Bundesminister. Der Gruppenleitung übt weiters die Fachaufsicht über alle Rechtsberater und Rechtslehrer im Österreichischen Bundesheer aus und nimmt die Angelegenheiten der Menschenrechtskoordination im Ressortbereich wahr.
die abteilungen der direktion
Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Militärrecht ist die Beratung und Unterstützung des Ressorts, insbesondere auch durch die Erstattung von Rechtsgutachten, in Angelegenheiten des Verfassungs- und Wehrrechts sowie der zur Gänze oder überwiegend in den Wirkungsbereich des Ressorts fallenden Verordnungen.
Eine weitere Kernaufgabe dieser Abteilung besteht in der Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie von Staatsverträgen und sonstigen internationalen Abkommen, die gemäß Art. 50 B-VG vom Nationalrat genehmigt werden müssen, soweit diese Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fallen.
Zu den Aufgaben der Abteilung Internationales Recht zählen die Beratung und Unterstützung des Ressorts, insbesondere durch Erstattung von Rechtsgutachten, auf dem Gebiet des Völkerrechtes, einschließlich des Rechtes der internationalen Organisationen, des Rechts der Europäischen Union, des internationalen Einsatzrechtes sowie in Rechtsangelegenheiten der Rüstungskontrolle.
In der Abteilung Internationales Recht erfolgt auch die Vorbereitung, Ausarbeitung und Umsetzung von internationalen Abkommen, die nicht gemäß Art. 50 B-VG vom Nationalrat genehmigt werden müssen sowie die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten des Aufenthaltes ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet.
Der Abteilung Internationales Recht obliegt weiters die Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und der Länder, von Staatsverträgen und internationalen Abkommen und die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von legislativen Vorhaben anderer Ressorts und der Länder, soweit das Verteidigungsressort berührt ist.
Die Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst fungiert als Verbindungsstelle des Ressorts zu Parlament, Ministerrat und Volksanwaltschaft.
In dieser Abteilung erfolgt die Bearbeitung von parlamentarischen Angelegenheiten, insbesondere die Ausarbeitung der Beantwortung parlamentarischer Anfragen an die Frau Bundesminister und die ressortinterne Administration von Untersuchungsausschüssen.
Zu den Hauptaufgaben der Abteilung zählt auch die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Ministerrates sowie des Regierungsprogramms einschließlich das Verfassen von Ressortbeiträgen zu Vorlagen an den Ministerrat und den Nationalrat betreffend Auslandsentsendungen des Österreichischen Bundesheeres.
Weiters nimmt die Abteilung Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst die ressortbezogenen Angelegenheiten der Volksanwaltschaft und in diesem Zusammenhang die Vertretung der Ressortinteressen nach außen wahr.