Die Europäische Friedensfazilität (European Peace Facility; EPF/EFF) wurde im März 2021 eingerichtet und ist ein außerbudgetäres Instrument, wird also von den Unionsstaaten direkt und nicht aus dem EU-Budget finanziert. Die EPF wurde mit dem Ziel eingerichtet, den Frieden zu erhalten, Konflikte zu vermeiden und die internationale Sicherheit zu stärken. Sie besteht aus 2 Säulen: (1) Gemeinsame Kosten für militärische EU-Missionen und -Operationen (Operations Pillar); früherer Athena-Mechanismus), sowie (2) Unterstützungsmaßnahmen (Assistance Measures Pillar), die im Rahmen von militärischen GSVP-Einsätzen stattfinden oder Partnernationen beim Aufbau von militärischen Kapazitäten assistieren.
Ursprünglich wurde die EPF mit € 5,7 Mrd. für den Zeitraum 2021-2027 ausgestattet. Auf Grund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, der zum Zeitpunkt der Einrichtung der EPF 2021 nicht absehbar war, wird die EPF mit Schwergewicht für die Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte genutzt (bis dato 7 Tranchen à € 500 Mio., 8. Tranche in Vorbereitung).
Dieser hohe Unterstützungsbedarf sowie die Achtung der globalen Dimension der EPF (Finanzierung von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen außerhalb der EU), machten bereits zwei Aufstockungen („top-ups“) der EPF notwendig. Mit Ratsbeschluss vom 14. März 2023 um € 2 Mrd. und mit Ratsbeschluss vom 26. Juni 2023 um weitere € 3,5 Mrd., womit sich die finanzielle Gesamtobergrenze der EPF nun auf mehr als € 12 Mrd. beläuft. Eine weitere Aufstockung zur langfristigen Sicherstellung der finanziellen Tragfähigkeit und Vorhersehbarkeit der EPF und ihrer globalen geografischen Reichweite (z. B. am Westbalkan, in der östlichen Nachbarschaft, in Afrika, etc.), sowie der Fähigkeit der EU, die Streitkräfte ihrer Partner zu unterstützen, Krisen und Konflikte zu verhüten und rasch darauf zu reagieren zu können, wird derzeit diskutiert.
Österreichs Beitrag
Österreich leistet gemäß seinem Bruttonationalprodukt (BNP) einen durchschnittlichen BNP-Anteil von rund 2,8 %. In Bezug auf Unterstützungsmaßnahmen für letale Wirkmittel enthält sich Österreich (wie auch Irland und Malta) konstruktiv, finanziert diese also nicht mit, blockiert den diesbezüglichen Ratsbeschluss aber auch nicht. Die österreichischen EFF-Gelder werden ausschließlich im nicht-letalen Bereich verwendet.